#41

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 13.09.2013 09:08
von Gelöschtes Mitglied
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""Wirklich gruselig dagegen finde ich die Liste der Objekte,Gebäude, Markenzeichen etc,""

Da hört der Spass doch wirklich auf ( und ist das nicht auch ein Eingriff in mein persönliches Recht :-)


""...bekommt der Ferrarifahrer schlimmstenfalls ein Knöllchen von 15 Eur und du für das Foto eine Abmahnung in 4-stelliger Höhe""

Nicht wenn Du es richtig anstellst und tasächlich die "Straftat" des Falschparkens dokumentierst - öffentliches Interesse :-)

""Eines dieser "geschützten Motive" ist tatsächlich der Eifelturm- soweit ich weiß aber nur bei Nacht""

Aha - womöglich ist hier ja eher die Nacht "geschützt"??
Muss mal in Ruhe nachlesen :-)
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zuletzt bearbeitet 13.09.2013 09:09 | nach oben springen

#42

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 13.09.2013 09:15
von Joona • Mitglied | 289 Beiträge

Zitat
Aha - womöglich ist hier ja eher die Nacht "geschützt"??
Muss mal in Ruhe nachlesen :-)



Ich wünsche jetzt jedenfalls allen eine gute, und von mir aus auch "geschützte" Nacht, bevor das hier noch weitere bizarre Blüten treibt...

;-)
joona


zuletzt bearbeitet 13.09.2013 09:16 | nach oben springen

#43

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 14.09.2013 02:48
von Gelöschtes Mitglied
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Zitat von grommi im Beitrag #34
Wirklich gruselig dagegen finde ich die Liste der Objekte,Gebäude, Markenzeichen etc, die nicht veröffentlicht werden dürfen, nichtmal als Beiwerk. Hier gibt es allem Anschein nach mal wieder Sonderrechte für für einige wenige, die das Recht der Allgemeinheit mit Füßen tritt. Zitat: Findige Anwälte machen sich nun diese Gesetze (Urheberrecht, Anm. von mir) zu nutze und verwerten diese "neuen" Rechte als Mittel für Abmahnungen auch gegen Fotografen, Werbe- und Bildagenturen."
http://www.blende32.de/blog/81-achtung-fotorecht


Nach meinem Verständnis bezieht sich diese Liste doch nur auf den "Royalty Free"-Sonderfall. Es geht also um den Verkauf von Fotos und deren weiterer kommerzielle Nutzung. - Eigentlich kein Thema für Hobbyfotografen.

Zitat:
"Royalty Free (im deutschen etwas missverständlich als "lizenzfrei" bezeichnet) ist eine Lizenzierungsart, in der der Kunde für sämtliche Veröffentlichungen ein einmaliges Honorar zahlt."
Der Grund ist für mich einleuchtend. Der Fotograf weiß nicht in welchem Kontext sein Foto irgendwann einmal verwendet wird. Firmen, deren Produkte oder Logos später mit dem Foto in Verbindung gebracht werden, könnten Schaden nehmen.
Beispiel: Wahlkampf.
Welcher Unternehmer mag auf einem Plakat einer extremistischen Partei das eigene Logo/Produkt abgebildet sehen? Der Ruf der Firma könnte nachhaltig geschädigt werden.

Am Eiffelturm ist die Beleuchtung urheberrechtlich geschützt. Bei Veröffentlichung eines Nachtfotos zu nicht-kommerziellen Zwecken auf privaten Internetplattformen ist darauf hinzuweisen. Hier hat ein Hobbyfotograf das aus erster Hand erfahren: http://www.dforum.net/showthread.php?t=476639

Auf der Liste finden sich auch eine Firma namens "DaimlerChrisler". Wasndas?


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#44

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 15.09.2013 16:41
von Penta • Mitglied | 1.852 Beiträge

Nettes und sicherlich nicht unwichtiges Thema.

Das Thema Streetfotografie ist dabei sicherlich ein sehr aktuelles Thema. Wenn ich mir ansehe wie oft ich in den letzten Monaten Beiträge zu diesem Thema gesehen oder gelesen habe. So liest man immer mal wieder von "Zustimmung durch Handlung" des Fotografierten - das Dumme ist nur, ich habe nichts schriftliches in der Hand. Das führt dann dazu das es u.U. doch vor Gericht landet und dort ist man (wie auf hoher See) in Gottes Hand.
So hatte ich einmal eine Begegnung mit einer Person welche (nur weil ich eine Kamera um den Hals hängen hatte) auf mich zufusselte und etwas von seinem "Recht am eigenen Bild" fasselte und das er Fotos von sich verbiete. Ich hatte eigentlich überhaupt kein Interesse ihn zu fotografieren sondern wollte nur Aufnahmen von unserem Bahnhof machen solange er noch steht (stand). Auf Grund seiner "ich will nicht fotografiert werden Haltung" habe ich mir kurzzeitig überlegt ob ich es nicht auf eine Auseinandersetzung (vor Gericht) ankommen lassen sollte. Der Gute klebte nämlich auf Verkehrsschilder "Anti neuen Bahnhof"aufkleber und damit wurde er in meinen Augen ein Teilnehmer der Zeitgeschichte (Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG)).

Ein Thema mit dem ich mich bisher zu wenig beschäftigt habe, ist das Thema Warenzeichen. Hier wird es für mich dann etwas schräg. Wenn ich einen ital. Nobelsportwagen fotografiere könnte die Firma etwas gegen eine Veröffentlichung haben, weil das Wappen (Warenzeichen) eingetragen ist? Da fehlt mir noch das Verständnis weil, wenn ich dieses Fahrzeug fotografiere und das Warenzeichen schwärze, wäre es der Firma ja auch nicht recht - jedes Bild (zumindest von einem unbeschädigten Fahrzeug) ist für die ja Werbung. Des weiteren hängen die ja z.B. ihre Zeichen auch auf Rennanzüge und wenn ich jetzt z.B. ein Bild vom Sieger oder Verlierer eines F1 Rennen mache kann ich doch die ganzen Warenzeichen (Werbeaufnäher) nicht schwärzen. Das Markennamen/zeichen ein Thema in Foto bzw. Film sind habe ich bisher eher aus der Richtung Product Placement regestiert. Auf der einen Seite wollen die Firmen ins Bild, auf der anderen Seite steht der Vorwurf der Schleichwerbung - wie würde Filme aussehen wenn nur noch Einheitsflaschen mit Klebern auf denen "amerikanisches Koffeinhaltiges Getränk" stehen würde (http://de.wikipedia.org/wiki/Product_Placement)?

Wie gut das ich keine Streetfotografie mache. Mache ich Porträt usw. brauche ich eine Zustimmung. Mache ich mit dem Model was aus dann halte ich mich auch sehr genau dran - vermutlich zu genau. So hatte ich Zustimmungen für die Veröffentlichung im Internet und habe mir dann noch die Zustimmung oder Abfuhr für die Veröffentlichung in bestimmten Foren geholt. Da kann man natürlich sagen Internet ist Internet bzw. Veröffentlichungsrecht erlaubt es überall wo es nicht vorher ausgeschlossen wurde.
Wobei da eigentlich schon die nächste Frage aufkommt - uns betrifft die im Analogen sicherlich weniger, im Hybridverfahren schon mehr und Standard in der digitalen Welt - der Bildveränderung. Darf man ohne ausdrückliche Zustimmung ein Personenabbild verändern (z.B. verschlanken) ohne damit das Veröffentlichungsrecht zu gefährden oder wird so etwas heute erwartet?

Wenn ich mir http://www.blende32.de/blog/81-achtung-fotorecht ansehe, kommen noch mehr Fragen auf. So ist hier vermerkt das die Zuffenhauser Sportwagenschmiede sich geschützt hat und dadurch eine Veröffentlichung z.B. in FB problematisch werden könnte - kann ich so nicht nachvollziehen weil danach würde z:b. ein Brautpaar vor seinem P. dieses Bild nicht in FB veröffentlichen dürfen ohne Angst vor einer Abmahnung zu haben. Oder das Bild der Spieler vom Kneipenmannschaft 03 darf kein Bild drucken und an Freunde, Fans usw. verkaufen weil der Trainingsanzug drei Streifen hat - dann hätte ich aber bitte Geld aus Herzogenaurach weil ich Werbung laufe und die kein Sportdress ohne die Streifen anbieten - ne, ich geh jetzt lieber ins Bett und träume ich wäre Vorsitzender einer Behörde mit drei Buchstaben und kann tun was ich will - Rechte hin oder her.


Steve
zuletzt bearbeitet 15.09.2013 16:41 | nach oben springen

#45

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 15.09.2013 21:23
von Gelöschtes Mitglied
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Bin ich auch erst durch diesen Thread drauf gestoßen:

http://de.wikipedia.org/wiki/No_Logo


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