#21

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 12.09.2013 10:57
von JochenDT • Mitglied | 937 Beiträge

Zustimmung
Vorauseilender Gehorsam ist nicht angebracht!


Jochen
Gruß aus dem Lipperland

Spröde Künste
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#22

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 12.09.2013 11:02
von JochenDT • Mitglied | 937 Beiträge

Zitat von Platte im Beitrag #19
... Muss mal ne Petition bei Merkel einreichen, fragen,was denn hier los ist :-) ....

Klingt ja toll!


Jochen
Gruß aus dem Lipperland

Spröde Künste
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#23

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 12.09.2013 18:18
von Gelöschtes Mitglied
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""Verletzte ich das Persönlichkeitsrecht, wenn ich ein Haus fotografiere, das ja schließlich auch jemandem gehört?""

Nein, dies fiele wohl unter die "Panoramafreiheit".

Wer ohne Einwilligung Dritte fotografiert, begeht eine Straftat, damit würde ich mich schon mal auseinandersetzen als Peoplefotograf, allein schon, um die Ausnahmen auszuloten.
Es geht auch nicht um Haarspaltereien, sondern um verbriefte Grundrechte.
Und als Fotograf ist man halt schnell dabei, diese Gesetze zu tangieren.

Wer nun aber eine Straftat begangen hat ( und natürlich nur dann), dem kann unmittelbar und von Jedermann die Freiheit ( natürlich die Verhältnisse wahrend) entzogen ( nicht beraubt!) werden, bis die Exekutive eintrifft. Fluchtversuche dürfen ( ebenfalls verhältnismässig) vereitelt werden.
Allerdings, wer nun jemandem die Freiheit zu Unrecht entzieht ( weil keine Straftat vorlag) , der begeht Freiheitsberaubung, ebenfalls sehr delikat, weil Verletzung eines Grundrechtes :-)


Ansonsten - einfach mal ein paar Gerichtsurteile zum Thema raussuchen, die sind eindeutiger als der Gesetzestext zum Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Jedermannsrecht usw..

VG,
Platte
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#24

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 12.09.2013 20:24
von bilderknipser • Moderator | 9.358 Beiträge

Zitat von Platte im Beitrag #23

Wer ohne Einwilligung Dritte fotografiert, begeht eine Straftat,
.

Tatsächlich? In welchem Paragraph steht denn das?


Gruß
Jochen
------
analog: Olympus OM-2 und OM-4, Kodak Retina IIIC, IIIS und Retina Reflex S; digital: Pansonic Lumix GH3 und GF6
meine Galerie http://www.pbase.com/buschkoeln
meine HP http://jochen-b.de/


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#25

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 12.09.2013 20:31
von Volker Warbende • Mitglied | 1.834 Beiträge

Zitat von Platte im Beitrag #23
....
Ansonsten - einfach mal ein paar Gerichtsurteile zum Thema raussuchen, die sind eindeutiger als der Gesetzestext zum Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Jedermannsrecht usw..
Vielleicht solltest Du mal Deine Aussagen mit entsprechenden Verweisen untermaunern und nicht nur Behauptungen aufstellen.

Gruß Volker



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Meine Meinung ist objektiv absolut subjektiv und/oder/aber subjektiv absolut objektiv

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UnBuntUndBunt....4,5 x 6,0 at ipernity
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#26

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 12.09.2013 20:31
von konicafan • Mitglied | 1.915 Beiträge

für alle Interessierten mal die schweizerische Sicht der Dinge.

Gruß
Michael


everybody's darling is everybody's Depp (FJS)
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#27

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 12.09.2013 20:55
von Gelöschtes Mitglied
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"Zunächst einmal ist beim Fotografieren alles ganz einfach: Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, dürfen Sie fast alles aufnehmen. Aber ob Sie diese Fotos dann ohne Weiteres auch veröffentlichen oder verkaufen können, steht auf einem anderen Blatt. Lesen Sie hier, was nicht erlaubt ist."

Quelle: http://www.blende32.de/

Wer mich in der bevölkerten Öffentlichkeit am fotografieren oder danach am weggehen hindern will, kriegt eine auf die 12. Das ist mein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.


zuletzt bearbeitet 12.09.2013 20:56 | nach oben springen

#28

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 12.09.2013 22:48
von Gelöschtes Mitglied
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ein schwierig Thema :-)


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#29

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 13.09.2013 02:08
von Gelöschtes Mitglied
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Reinhold, können wir hier weiterdiskutieren?

Dein link streift die Rechtsprechung bestenfalls und unzulänglich, bestätigt mich aber zumindest in einigen meiner Äusserungen.

Volker, untermauern würde ich gerne, aber das geht leider nicht.
Einen Teil meines bescheidenen Wissens klaubte ich mir aus Büchern zusammen, aber Gesetzestexte selbst verstehe ich nicht .
Doch, die kann man schon verstehen, aber das ist alles so nicht anwendbar, da zu jedem Gesetz ein bücherdickes Beiwerk existieren kann, welches in der Summe dem eigentlichen Gesetzestext total widerspricht. Irre.
Ich hab das mal versucht und wieder aufgegeben, hier darf man ruhig erst mal studieren, um den Durchblick zu kriegen.

Im Laufe der Jahre festigte sich mein Bild durch mehrere Beiträge, teils von den Rechtsleuten einiger Fotozeitschriften, zuweilen durch immer interessante Grundsatzurteile, ebenfalls in div. Quellen, usw.
Das ist für mich als Hobbyknipser ( und Bürger) von brennendem Interesse, aber das kann ich nicht halt mehr belegen, sorry.
Mach Dir also bitte zur Lage ggf. ein eigenes Bild, gerne mit, oder auch ohne meine Anregungen.

Das fette Du hättest Du Dir aus meiner Sicht sparen können, ist doch das ganze Forum voller nichtuntermauerter Behauptungen, an deren Richtigstellung wir teilweise arbeiten, ohne jedoch dort persönlich zu werden.

VG,
Platte
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zuletzt bearbeitet 13.09.2013 02:10 | nach oben springen

#30

RE: Segways

in [analoge] Bildergalerie / Besprechung 13.09.2013 04:04
von Gelöschtes Mitglied
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Zitat von grommi im Beitrag #27
"Zunächst einmal ist beim Fotografieren alles ganz einfach: Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, dürfen Sie fast alles aufnehmen. Aber ob Sie diese Fotos dann ohne Weiteres auch veröffentlichen oder verkaufen können, steht auf einem anderen Blatt. Lesen Sie hier, was nicht erlaubt ist."

Quelle: http://www.blende32.de/


Eine kleine Ergänzung dazu.
Als Nicht-Jurist Gesetztetexte lesen zu müssen ist sowas von ...
Ich habe mich jahrelang mit dem Thema Veröffentlichung von Fotos in Internetforen auseinandersetzen müssen. Das ist nicht nur mühsam, sondern teilweise gar nicht 100% eindeutig klar geregelt. Kaum hatte sich bei mir ein schlüssiges Bild ergeben, was vom Gesetzgeber geregelt wurde, schon kommt jemand daher, der einen Paragraphen anders interpretiert und sowohl Hobbyfotografen als auch Forenbetreiber wieder in die allgemeine Verunsicherung stürzt.
Kurzmeldungen der Presse nach Gerichtsurteilen helfen häufig auch nicht weiter, da schon kurze Zeit später ein anderes Gericht zu einem anderen Urteil kommen kann. Interessanterweise behalten die Menschen meistens das in Erinnerung, was nur gerüchteweise stimmt. Und tritt ein Streitfall ein, sagt der beauftragte Anwalt: Mal sehen, was der Richter dazu meint.

Folgende Quelle fasst meiner Meinung nach gut zusammen, was der Hobbyfotograf beachten sollte, bevor er den Auslöser drückt:
http://www.fotorecht-aktuell.de/fotoverbote/
http://www.fotorecht-aktuell.de/recht-am-bild/
http://www.fotorecht-aktuell.de/das-recht-am-eigenem-bild/

Nebenbei erwähnt finde ich es ausgesprochen gut, dass in diesem Forum die Bildpräsentationen nur für angemeldete Leute zugänglich sind und die dort hochgeladenen Fotos nicht in den einschlägigen Suchmaschinenergebnissen auftauchen.


zuletzt bearbeitet 13.09.2013 04:08 | nach oben springen






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