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, dass das wirklich tolle Foto noch einen Beschnitt benötigt.
Antworten

Aber so weit mir bekannt ist, bedeutet das "Frieden" im Hausfriedensbruch, daß das Grundstück umfriedet ist, also eingezäunt oder anderweitig gegen Zutritt von Unbefugten gesichert wurde und diese Sicherung erst überwunden werden muß. Für benutzte Wohnungen und Geschäftsräume gilt das aber nicht. Es heißt nämlich im StGB "[...]Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen[...]" Im Zweifel würde ich bei einem Schild "Betreten Verboten!" allerdings davon ausgehen, daß Hausfriedensbruch gegeben sein könnte.

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